Erforderliche Änderungen im Arbeitsrecht und im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz infolge des EuGH-Urteils vom Januar 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie müssen das deutsche Arbeitsrecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Januar 2010 (C-555/07), in dem der EuGH einen Teil des deutschen Arbeitsrechts als diskriminierend bewertet und deutsche Gerichte anweist, die Regelung des § 622 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht weiter anzuwenden, und aufgrund der Mahnungen der Europäischen Kommission zu konkreten Maßnahmen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung geändert werden, und zu welchen neuen Erkenntnissen und Sachständen ist die Bundesregierung bezüglich der in der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/377) angesprochenen Sachverhalte inzwischen gekommen?*)<br /> <br /> *) Siehe hierzu auch Frage 25.