Erfolgsquote bei Widersprüchen gegen abgelehnte Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2012 bis 2019 jeweils die Erfolgsquote bei Widersprüchen gegen abgelehnte Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach § 24 und § 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), und wie schätzt die Bundesregierung derzeit den finanziellen Unterstützungsbedarf seitens des Bundes von Mutter-Vater-Kind-Kliniken angesichts der durch die Corona-Pandemie entstehenden Verluste ein?