Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Correctiv gGmbH – insbesondere unter Berücksichtigung divergierender Bewertungen durch Gerichte (u. a. Landgericht Berlin II sowie Entscheidungen im Zusammenhang mit Verfahren in Köln) – bereits eine eigene Auffassung zu tatsächlichen und rechtlichen Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die hierfür erforderliche Beweislast und die Anforderungen an eine aktivkämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?