Erfassung von telefonischem Trickbetrug in der Polizeilichen Kriminalstatistik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen, damit ein Trickbetrug, der mittels Telefon begangen wird, (wie beispielsweise das Agieren der Täter als vermeintliche Polizisten, vgl. STUTTGARTER ZEITUNG, 10. Februar 2018) in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wird, und inwiefern wurden in den letzten drei Jahren vom Ausland oder einem unbekannten Tatort aus begangene Taten mit Geschädigten in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung statistisch erfasst?