Erfassung von Tatmitteln durch die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erfasst die Bundespolizei neben dem Tatmittel „Messer“ auch andere scharfe oder spitze Gegenstände, die als Tatmittel verwendet werden (wie beispielsweise Scheren, Schraubenzieher, Rasierklingen und Äxte), und wenn ja, unter welchen statistisch auswertbaren Begrifflichkeiten oder Sammelbegriffen werden diese jeweils erfasst (www.welt.de/politik/deutschland/plus68da7f657a0d4c499e8bc3b8/ex-elite-polizist-haben-menschen-aufgenommen-in-deren-heimatlaendern-messer-statussymbole-sind.html)?