Erfassung von in Spanien bzw. Italien registrierten Asylbewerbern in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Asylbewerber, für deren Asylantrag Spanien oder Italien zuständig sind, wurden seit 2010 in Deutschland jeweils aufgegriffen, und welcher Unterschied besteht in den Regelungen der mit Spanien und Italien beschlossenen und laut Bundesinnenminister Horst Seehofer am 13. September 2018 verkündeten Flüchtlingsabkommen (vgl. Plenarprotokoll 19/49, S. 5148) gegenüber dem Dublin-III-System, in dem vorgesehen ist, dass Asylbewerber in das Land zurückgeführt werden müssen, das gemäß Erstübertritt der EU-Außengrenze für sie zuständig ist?