Erfassung von Daten durch landwirtschaftliche Betriebe zur Erfassung der Phosphorgehalte in Böden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lauten die Daten, die im Rahmen der mehrjährigen betrieblichen Nährstoffvergleiche gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 der Düngeverordnung jeder landwirtschaftliche Betrieb zur Erfassung der Phosphorgehalte der Böden innerhalb von sechs Jahren erfassen muss und die dann einer bundesweiten Auswertung unterzogen werden, und wann werden diese veröffentlicht?