Erfassung von Aktenzeichen sozialgerichtlicher Verfahren durch die Jobcenter im Rahmen der Vorgangsbearbeitung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben die Jobcenter die gerichtlichen Aktenzeichen sozialgerichtlicher Verfahren (Klagen und ER-Sachen (ER = einstweiliger Rechtsschutz)) im Rahmen der Vorgangsbearbeitung mittels der zur Verfügung stehenden IT-Fachverfahren zu erfassen bzw. ist es den Jobcentern EDV-technisch möglich, die gerichtlichen Aktenzeichen sämtlicher sozialgerichtlich entschiedener Klagen und ER-Sachen, in welchen die jeweilige Behörde bzw. deren Rechtsvorgängerbehörde (ARGE) involviert war, zu recherchieren (z. B. zur Bearbeitung entsprechender Anfragen/Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes)?