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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-281672

Erfassung straffälliger Ausländer im Bundeslagebild "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden im Bundeslagebild &quot;Kriminalität im Kontext von Zuwanderung&quot; des Bundeskriminalamtes (BKA) über jene Personen hinaus, die mit dem Aufenthaltsanlass &quot;Asylbewerber&quot;, &quot;Schutzberechtigter&quot; und &quot;Asylberechtigter&quot;, &quot;Kontingentflüchtling&quot;, &quot;Duldung&quot; oder &quot;unerlaubter Aufenthalt&quot; registriert wurden, auch solche tatverdächtigen Personen beziehungsweise deren Straftaten erfasst, die etwa als Unions- und EWR-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund der EU-Freizügigkeit oder als Ausländer mit anderen als den zuvor benannten Aufenthaltstiteln (etwa mit Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis etc.) in der Bundesrepublik Deutschland leben?