Erfassung straffälliger Ausländer im Bundeslagebild "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden im Bundeslagebild "Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" des Bundeskriminalamtes (BKA) über jene Personen hinaus, die mit dem Aufenthaltsanlass "Asylbewerber", "Schutzberechtigter" und "Asylberechtigter", "Kontingentflüchtling", "Duldung" oder "unerlaubter Aufenthalt" registriert wurden, auch solche tatverdächtigen Personen beziehungsweise deren Straftaten erfasst, die etwa als Unions- und EWR-Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund der EU-Freizügigkeit oder als Ausländer mit anderen als den zuvor benannten Aufenthaltstiteln (etwa mit Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis etc.) in der Bundesrepublik Deutschland leben?