Erfassung des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 in der Kriminalstatistik des Jahres 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe gibt es dafür, dass in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/2141 die Opfer des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 in die Statistik des Jahres 2018 einfließen, und weshalb kann die Bundesregierung an dieser Stelle laut Fußnote 1 nicht zwischen vollendeten und nicht vollendeten Fällen unterscheiden?