Erfassung des realen Verkaufspreises einer Immobilie im Falle einer Einführung des "Bestellerprinzips"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Falle der Einführung des sog. Bestellerprinzips bei der Veräußerung von Immobilien den realen Verkaufspreis bei der Veräußerung einer Immobilie zukünftig zu erfassen und an die Finanzämter zu melden, damit die Besteuerung z. B. von Veräußerungsgewinnen ausschließlich auf den Wert der Immobilie abstellt, nicht aber auf die zukünftig eingepreisten Maklerkosten?