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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-68886

Erfassung der Wartezeiten für Passagiere an den Kontrollstellen für Körperscanner in Hamburg

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso konnte die Bundesregierung am 4. Oktober 2011 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. &quot;Erfolgloser Feldtest mit Körperscannern in Hamburg&quot; auf Bundestagsdrucksache 17/7269 mitteilen, &quot;die durchschnittliche Wartezeit vor der Durchführung des Körperscans betrug 28 Sekunden&quot;, wenn sie laut ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen &quot;Qualität der Personenkontrolle auf Flughäfen&quot; (Bundestagsdrucksache 18/4861) sowie &quot;Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen unzureichender Überwachung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen&quot; (Bundestagsdrucksache 18/5445) keine Daten über die Wartezeiten an Kontrollstellen erhebt, und bleibt sie bei der auf den Bundestagsdrucksachen 18/4861 und 18/5445 geschilderten Darstellung? <br /> <br /> Aus welchem Grund und auf wessen Veranlassung hin (bitte unter Angabe des Datums) wurde die offensichtlich während der Erprobungsphase in Hamburg stattgefundene Erfassung der Wartezeiten für Passagiere an den Kontrollspuren für Körperscanner eingestellt?