Erfassung der Sportschulen vom Abwehrschirm gegen die steigenden Energiekosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die Sportschulen, die wie Sportvereine und Sportverbände einen großen Energie-, und Strombedarf haben, mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm der Bundesregierung aus den Folgen des russischen Invasionskriegs in der Ukraine mit umfasst, und wenn ja, in welchem Rahmen?