Erfassung der Arbeitslosen mit nichtanerkannten Abschlüssen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang wird bei Arbeitsagenturen und Jobcentern inzwischen systematisch erfasst, ob bei ihnen gemeldete arbeitslose Ausländerinnen und Ausländer bzw. arbeitslose Deutsche mit Migrationshintergrund über einen im Ausland erworbenen, aber nicht anerkannten Berufsabschluss verfügen (soweit Daten vorliegen bitte auch angeben, wie viele arbeitslose Ausländerinnen und Ausländer bzw. arbeitslose Deutsche mit Migrationshintergrund über einen im Ausland erworbenen, aber nicht anerkannten Berufsabschluss verfügen), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Arbeitslose mit einem im Ausland erworbenen, aber nicht anerkannten Berufsabschluss von den Arbeitsagenturen und Jobcentern bei der Beantragung, Überprüfung und (Teil-)Anerkennung dieser Abschlüsse unterstützt werden, um auf dieser Basis die weitere passgenaue Strategie für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration dieser Personen zu entwickeln?