Erfassung biometrischer Daten von afghanischen Staatsangehörigen durch die Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann hat sich die Bundeswehr an der Erfassung biometrischer Daten von afghanischen Staatsangehörigen und ihrer Weiterleitung an das US-Militär beteiligt (siehe Bundestagsdrucksache 17/6862), und wie viele biometrische Daten von sogenannten "Ortskräften" (z. B. afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Unterstützerinnen und Unterstützern von militärischen Kräften und diplomatischem Dienst) wurden dabei erfasst und an das US-Militär weitergeleitet? <br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von der Bundeswehr gesammelte biometrische Daten von afghanischen Staatsangehörigen den Taliban in die Hände fielen (vgl. www.heise.de/news/Afghanistan-Biometrie-Geraete-und-Datenbanken-von-Taliban-erbeutet-6168158.html), und in welcher Weise hat die Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Ende des ISAF-Einsatzes sichergestellt, dass der Passus im Memorandum of Understanding zwischen der Bundeswehr und dem US-Militär zur Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Afghanistan (siehe Bundestagsdrucksache 17/6862) umgesetzt wird, in dem eine Löschung aller von der Bundeswehr gesammelten Daten vereinbart ist, sobald der ISAF-Einsatz endet?