Erfahrungen mit der Anwendung des § 15 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des § 15 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes (Verbot der genetischen Untersuchung auf spätmanifestierende Krankheiten), und hält die Bundesregierung es für erforderlich, diese Regelung zu streichen oder zu ändern?