Erfahrungen mit dem jüngst eingeführten langfristigen Genehmigungsverfahren für Heilmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche erste Bilanz zieht die Bundesregierung im Hinblick auf das jüngst eingeführte langfristige Genehmigungsverfahren für Heilmittel nach § 32 Absatz 1a SGB V bzw. § 8 Absatz 5 der Heilmittel-Richtlinie, und sind der Bundesregierung Probleme beim Verfahren oder Beschwerden der involvierten Akteure bekannt, die das Handeln der Bundesregierung notwendig werden lassen?