Erbschaftsteuerpflicht für Ausländer mit inländischem Wohnsitz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang fällt die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Höhe von 30 Prozent des vererbten Vermögens auf Ausländer mit inländischem Wohnsitz an, und gibt es Fälle, in denen das Auswärtige Amt einbezogen wird, weil es sich bei dem Erbschaftsteuerpflichtigen um ein Mitglied einer ausländischen Regierung, einer ausländischen Staatsführung oder einer sonstigen hochrangigen Person eines anderen Staates (Parteiführung, Königshaus, o. Ä.) handelt?