Erarbeitung von Kriterien zur Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel im Rahmen des DRG-Vergütungssystems für Bereiche mit erhöhtem pflegerischem Aufwand
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die im Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (KHEntgG) getroffene Aussage „die Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 9 beauftragen ihr DRG-Institut, Kriterien zu entwickeln, nach denen ab dem Jahr 2012 diese zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen des DRG-Vergütungssystems zielgerichtet den Bereichen zugeordnet werden, die einen erhöhten pflegerischen Aufwand aufweisen“ umgesetzt, und nach welchen entwickelten Kriterien des DRG-Instituts (InEK GmbH) sind bisher tatsächlich zusätzliche Finanzierungsmittel in welchen Kliniken für welche Patientengruppen und Fachabteilungen geflossen?