Erarbeitung von Grenzwerten für Antibiotika in fließenden und stehenden Gewässern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit seit der Überweisung der Petition Pet 2-19-18-274-021194 durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Schritte zur Erarbeitung von Grenzwerten für Antibiotika in fließenden und stehenden Gewässern im Sinne der Petition unternommen, und wenn ja, welche, und hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine entsprechende Richtlinie stark gemacht?