Erarbeitung einer Rechtsverordnung nach § 26 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie weit sind die Vorbereitungen der Bundesregierung, eine Rechtsverordnung gemäß § 26 Absatz 2 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in den Bundestag einzubringen, fortgeschritten, und wann ist die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geplant?