Erarbeitung einer Arbeitsdefinition des Begriffs "Verschwörungstheorie"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche externen Experten wurden in die Gespräche über die Erarbeitung einer spezifischen Arbeitsdefinition des Begriffs "Verschwörungstheorie" einbezogen, und aus welchen Gründen wurde entgegen der ursprünglichen Intention die Entscheidung getroffen, dass die Suche nach einer spezifischen Arbeitsdefinition für den Begriff "Verschwörungstheorie" nicht weiter verfolgt werden soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/25571 und Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/31171) Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 7. Juli 2021 Es wurden keine externen Experten einbezogen. Im laufenden Prozess wurde herausgearbeitet, dass eine exakte Definition des Begriffs "Verschwörungstheorie" nicht notwendig ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) handelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags, siehe auch Antwort zu Frage 38. <br /> <br /> Wie können die Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz feststellen, ob es sich bei einer bestimmten politischen Äußerung um eine "Verschwörungstheorie" handelt und diese als solche im Bundesverfassungsschutzbericht aufführen, wenn sie nicht einmal über eine allgemein verbindliche Arbeitsdefinition für diesen Begriff verfügen, und wie verhindert die Bundesregierung, dass der Begriff nur als politisches Schlagwort und rein subjektiv und willkürlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet wird, wenn es keine allgemein nachvollziehbare Arbeitsdefinition des Begriffes geben soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/25571 und Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/31171)?