Erarbeitung des Berichts über die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer soll mit der Erarbeitung des in § 42e SGB VIII geregelten jährlichen Berichts über die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter betraut werden, und soll zu diesem Zweck ein unabhängiges Institut hinzugezogen werden?