Erarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention und Reform der Eingliederungshilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen konkreten Sitzungen der Bund-Länder-Koordinierung war der gemeinsame Abstimmungsbedarf zur Erstellung der Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern Teil der Tagesordnung, und welche konkreten Abteilungen und Fachreferate des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind in die Erarbeitung des Aktionsplanes der Bundesregierung eingebunden?<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die gesetzliche Reform der Eingliederungshilfe nach Maßgabe der Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Rahmen der Erstellung eines Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durchführen, und wann genau werden die einzelnen Regelungsbereiche dieser Reform mit den Ausführungsgesetzen der Länder mit eben diesen abgestimmt?