Erarbeitung der Regelungen der Anhänge des Freihandelsabkommens CETA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch wen (bitte Gremien und Funktion der darin vertretenen Personen nennen, z. B. Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments, der Mitgliedstaaten, von Nichtregierungsorganisationen oder Wirtschaftsverbänden) werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelungen der Anhänge des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) erarbeitet, die durch den Hinweis "Wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt" als nichtgeregelt gekennzeichnet sind (vgl. zum Beispiel Anhang 5-D "Leitlinien zur Festlegung, Anerkennung und Beibehaltung der Gleichwertigkeit; Festlegung und Anerkennung der Gleichwertigkeit", sowie unter Abschnitt B "Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen"), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Zeitplan für den Arbeitsprozess, insbesondere für die Bereiche, die im Zusammenhang mit Artikel 25.2 CETA ("Dialog über Fragen des Zugangs zum Biotechnologienmarkt") stehen?