Entzug von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher
Umsetzung des Leistungsentzugs gemäß § 1a Bundesversorgungsgesetz seit dem Bericht der Bundesregierung vom 1. März 1999 unter Nutzung der Unterlagen des Berlin Document Centers des Bundesarchivs, des Simon Wiesenthal Centers und der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg; bisherige Leistungsentziehungen und abgelehnte Neuanträge, Leistungsgewährung trotz Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze vor dem Hintergrund nicht gewährter Entschädigungen für Nazi-Opfer <br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)