Entzug der Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" für Sachsen-Anhalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Fällen und warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kommunalen Gebietskörperschaften aus Sachsen-Anhalt, die Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" für den Zeitraum Dezember 2015 und Januar 2016 erhalten haben, die Förderung nach Beginn der Maßnahme entzogen, und mussten bewilligte Mittel zurückgezahlt werden?