Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft von Dschihadisten mit Doppelpass
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, wonach "Dschihadisten mit Doppelpass" die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen sei (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-plant-pass-entzug-fuer-dschihadisten-a-120186 2.html), und wie soll eine rechtssichere eingrenzbare Definition erfolgen?