Entwidmung von Sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei welchen sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes (nach Bundestagsdrucksache 17/8829, Auszug aus der VV-WSV 1401 – Bundeswasserstraßenrecht – in der Antwort des BMVBS auf meine Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 17/ 8829 sowie im 5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), Nummer 10.2 Alternative Betriebsformen, S. 43) ist mit welcher Begründung weiterhin die Aufgabe der Verkehrsfunktion (Entwidmung) durch dauerhafte Stilllegung oder die Verwaltung durch alternative Betriebsformen bzw. die Übertragung auf Dritte geplant (bitte einzeln ausführen)?