Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien vor dem Hintergrund dortiger Menschenrechtsverletzungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Entscheidung, gemeinsam mit der äthiopischen Regierung ein 3,8 Mio. Euro-Projekt zu starten, welches unter Leitung der GIZ (GIZ = Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) großflächige Landgeschäfte fördern und dabei einen verantwortlichen und transparenten Rahmen für sozial und ökologisch verantwortliche Landinvestitionen schaffen soll (http://allafrica.com/stories/201607151020.html) zu einem Zeitpunkt, zu dem die äthiopische Regierung nach wie vor mit aller Härte gegen Kritiker gegenüber ihrer Landpolitik und den damit in Zusammenhang stehenden Vertreibungen vorgeht, wie beispielsweise ein laufender Prozess gegen drei äthiopische Land- und Menschenrechtsaktivisten belegt, die des Terrorismus angeklagt sind (http://news.trust.org/item/20160718143535-o5uir/?source=hpMostPopularBlogs), und wie wollen Bundesregierung und GIZ unter diesen Bedingungen konkret sicherstellen, dass bereits geschehene Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen in der Projektregion aufgedeckt und rückgängig gemacht, die Besitz- und Bodennutzungsrechte lokaler Gemeinschaften gesichert und eine echte Mitsprache von Betroffenen bei der Durchführung von Projekten im Landsektor garantiert werden?