Entwicklungsvertrag für das Spionagemodul ISIS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten im Entwicklungsvertrag für das Spionagemodul ISIS (Integriertes SIGINT System) geschuldete Leistungen waren vom Leistungserbringer "nachzuerfüllen" (Bundestagsdrucksachen 18/340 und 18/389), und inwiefern war in den zahlreichen Gesprächen und sonstigen Kontakten der Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung und Vertretern der Firma EADS, deren Tochter- und Beteiligungsfirmen, in denen nach Angaben der Bundesregierung "ergebnisoffen" über das ISIS diskutiert wurde (Bundestagsdrucksache 18/389), auch von der Möglichkeit die Rede, dass trotz der durch den damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Mazière, eigentlich endgültig verfügten "Reißleine" auch die Drohne "Euro Hawk" als Träger des ISIS in Betracht käme oder diese Möglichkeit sogar nie aus den Augen verloren wurde?