Entwicklungspartnerschaft der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mit KiK und öffentlicher Beitrag des gemeinsamen EPW-Projektes
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie rechtfertigt die Bundesregierung die seit 2012 laufende Entwicklungspartnerschaft der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) mit der KiK Textilien und Non-Food GmbH (KiK) (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 89 der Abgeordneten Ute Koczy auf Bundestagsdrucksache 17/11490) vor dem Hintergrund, dass sich KiK, trotz entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Pakistan Institute of Labour Education & Research (PILER), weigert, vereinbarte Entschädigungszahlungen für die Opfer und Hinterbliebenen des Fabrikbrandes in Pakistan am 11. September 2012 zu zahlen (vgl. http:// movassat.de/files/movassat/14_08_06_ offener_brief_kik.pdf)? </p> <p>Auf welche Summe beläuft sich der öffentliche Beitrag des seit dem Jahr 2012 bestehenden EPW-Projektes mit KiK (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 89 der Abgeordneten Ute Koczy auf Bundestagsdrucksache 17/11490), und kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch diese öffentlichen Beiträge menschenrechtsverletzende, unökologische und unsoziale Produktionsund Arbeitsbedingungen innerhalb der Fertigungskette des Unternehmens und der von KiK beauftragten Subunternehmer gefördert werden?</p>