Entwicklungshilfe für bei Abschiebungen nicht kooperierende Staaten beschränken
Kürzung bzw. Streichung öffentlicher Entwicklungsleistungen (ODA) an Drittstaaten bei mangelnder Mitwirkung betr. Rücknahme ihrer in Deutschland ausreisepflichtigen Staatsbürger, Vereinfachen von Rückführungen durch enge Zusammenarbeit mit Bundesländern und Nutzung außenpolitischer Instrumente, Berichterstattung an den Bundestag über die Kooperation mit Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen