Entwicklung des Rentenversicherungsbeitragssatzes in den nächsten Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch dürfen – ausgehend von der Modellrechnung mit der mittleren Entgelt- und Beschäftigungsvariante im Rentenversicherungsbericht 2013 – die Ausgaben für zusätzliche und ausschließlich durch Beitragsmittel finanzierte neue Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung höchstens sein, um auch im Jahr 2020 einen Beitragssatz von 20 Prozent nicht zu überschreiten, und zu welcher Beitragssatzentwicklung bis zum Jahr 2027 würde – ausgehend von der Modellrechnung mit der mittleren Entgelt- und Beschäftigungsvariante im Rentenversicherungsbericht 2013 – die Aufstockung der Rentenanwartschaften für Kindererziehungszeiten (sog. Mütterrenten) für vor 1992 geborene Kinder um einen Entgeltpunkt bei einem jährlichen Ausgabenvolumen von 6,5 Mrd. Euro, bei gleichzeitig unverändertem Beitragssatz von 18,9 Prozent in 2014, führen (bitte differenziert nach Jahren)?