Entwicklung des Antragsvolumens für die KfW-Programme für effiziente Gebäude im Jahr 2022 bis zum Antragsstopp am 24. Januar
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Antragsvolumen im Jahr 2022 für die KfWProgramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den letzten 22 Tagen bis zum vorläufigen Stopp des Programms am 24. Januar 2022 kumuliert tagesgenau entwickelt, und wie hoch war die genaue Zahl der zum Zeitpunkt dieses vorläufigen Antragsstopps eingegangenen Anträge, die noch nicht entschieden waren (bitte diese nach antragstellenden Privatpersonen – hier zusätzlich ausweisen, ob zu deren Selbstnutzung –, Genossenschaften, anderen privatwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen Unternehmen differenzieren sowie die Anzahl der zugleich im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten Wohnungen ausweisen)?