Entwicklung der Vergabe und des Einzugs der Bankdarlehen seit dem 20. BAföG-Bericht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich seit dem Zwanzigsten Bericht der Bundesregierung nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes [BAföG] zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundersätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Vergabe und Einzug der Bankdarlehen weiterentwickelt (bitte analog zu Bundestagsdrucksache 18/460, Kapitel II.2.5 in Form der Übersicht 25 bis heute, 2015 bzw. wenn möglich Halbjahr 2016 fortschreiben)?