Entwicklung der Säumniszuschläge für Arbeitgeber für die Nichteinhaltung der Fälligkeitsfrist zur Abgabe der Sozialversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich die Säumniszuschläge für Arbeitgeber für die Nichteinhaltung der Fälligkeitsfrist zur Abgabe der Sozialversicherung seit dem Jahr 2000 entwickelt, die ab dem Jahr 2006 neu geregelt wurde, so dass der Fälligkeitstag für die Sozialversicherung der drittletzte Bankarbeitstag ist, die Überweisung der Beiträge jedoch bereits zwei Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen muss, und welche zusätzlichen Verwaltungskosten ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich für die Arbeitgeber durch diese Neuregelung, da der Zeitpunkt zur Berechnung der Sozialabgaben und der zur Lohnabrechnung und Lohnüberweisung auseinanderfallen?