Entwicklung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung und die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttomonatsverdienst unterhalb dieses laut Bundesregierung auf die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittenes pauschaliertes Existenzminimum in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren differenzieren)?