Entwicklung der Mutter-Kind-Kuren in den letzten fünf Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Beantragung, Bewilligung und Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Kuren (§§ 34 und 41 SGB V) entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund der Auslastung der Kureinrichtungen und deren Vorhaltung eines ausreichenden Angebots an Plätzen für die Mutter-Kind-Kuren ein?