Entwicklung der Gewinnmarge seit der vollständigen Marktöffnung des Briefmarktes 2008
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich seit der vollständigen Marktöffnung des Briefmarktes 2008 die im Rahmen der Regulierung des Briefportos von marktbeherrschenden Postunternehmen (nach § 19 Absatz 1 des Postgesetzes) bei der Ermittlung des so genannten angemessenen Gewinnzuschlags zugrunde liegende zulässige Gewinnmarge entwickelt (bitte jährlich und für die jeweiligen Regulierungsperioden ausweisen inklusive der Gewinnmarge, die sich auf Grundlage der entsprechenden Neuregelung der Post-Entgeltregulierungsverordnung vom 14. März 2019 für das in 2019 anstehende Verfahren zur Erhöhung des Briefportos ergibt)?