Entwicklung der Eurodrohne mit Bewaffnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Forderung, die "Eurodrohne", für deren Entwicklung das Bundesministerium der Verteidigung dem Deutschen Bundestag eine Beschlussvorlage zukommen lassen will, grundsätzlich bewaffnungsfähig entwickeln zu wollen (www.bmvg.de/de/themen/eurodrohne-wird-entwickelt-5026206), diese also Aufhängepunkte und Elektronik für Munition bzw. entsprechende Vorrichtungen zum nachträglichen Einbau derselben erhält, so dass jeder europäische Nutzer, der in einer ersten Staffel auszuliefernden 63 Luftfahrzeuge entscheiden kann, ob diese bewaffnet oder zur Aufklärung eingesetzt werden ("France sees joint European drone project launched this year", Agence France-Presse vom 17. September 2020), und wie verhält sich die Bundesregierung zur Möglichkeit, dass sich Deutschland nur an der "Eurodrohne" beteiligt, wenn diese zur ausschließlich unbewaffneten Nutzung konzipiert wird (Entscheidung bitte begründen), damit die nach meiner Ansicht zunehmende Proliferation von Kampfdrohnen nicht durch deutsche Steuergelder begünstigt wird?