Entwicklung der Bundesmittel zur Rentenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Entwicklung der Gesamtbundesmittel zur Rentenversicherung (Bundeszuschüsse, Erstattungen des Bundes etc.) erwartet die Bundesregierung mittel- bzw. langfristig unter Berücksichtigung des Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Grundrentengesetz (GruRG), und wie würde diese Entwicklung gemäß der Bundesregierung vorliegender Projektionen ohne die im oben genannten Referentenentwurf veranschlagten Maßnahmen verlaufen (bitte Höhe der Bundesmittel aggregiert und nach einzelnen Posten für die Jahre 2017 bis 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 aufschlüsseln – mindestens aber gemäß Projektionen im "Gesamtkonzept zur Alterssicherung", BMAS (2016) bis zum Jahr 2045)?