Entwicklung der Bruttomonatsentgelte von Beschäftigten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mittleren Bruttomonatsentgelte von Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft sowie in den folgenden Wirtschaftszweigen (nach der Klassifikation WZ 2008) entwickelt: Einzelhandel insgesamt (47); Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (47.1); Versand- und Internet-Einzelhandel (47.91); (bitte für die Jahre 2010, 2014, 2015, 2016, 2018, 2019, und 2020 einzeln aufschlüsseln) Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 31. März 2021 Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) und damit alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung jeweils zum Stichtag des 31. Dezember eines Jahres, klassiert in 50-Euro-Schritten, ausgewertet. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Ergebnisse zur Entwicklung der mittleren Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Kerngruppe insgesamt sowie in den erfragten Wirtschaftszweigen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Daten für das Jahr 2020 werden aufgrund der Wartezeit erst Ende Juli 2021 veröffentlicht.