Entwicklung der Bewilligungsquote von Anträgen auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligungsquote von Anträgen auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und welche finanziellen Mittel wurden für die Kostenerstattung in diesen Jahren jeweils durch die GKV verausgabt?