Entwicklung der Beiträge zu den Industrie- und Handelskammern (G-SIG: 12012168)
Anstieg der IHK-Beiträge aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zwischen 100 v.H. und 500 v.H., Veränderung der Beiträge und Umlagen für Gewerbekapitalsteuer zahlende Unternehmen, Auswirkungen der Einbeziehung der Minderkaufleute in den Grundbetrag und die Umlage sowie der Abkehr vom Gewerbesteuermeßbescheid als Grundlage für die übrigen IHK-Mitglieder, Verschiebung der Zahllast innerhalb der Kammermitglieder, Versand von Bescheiden nach altem und nach neuem Recht, Zahl der gegen die neuen Bescheide eingelegten Rechtsbehelfe, Mitgliedschaft einer örtlichen IHK zu einem Verein ohne rechtlichen Zwang