Entwicklung der Anzahl der Anträge auf Feststellung des Erwerbsstatus gemäß SGB IV in den letzten sieben Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten sieben Jahren die Anzahl der Anträge auf optionale Statusfeststellung (gemäß § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV) entwickelt (bitte dabei auch gesondert die entsprechenden tatsächlich durchgeführten Statusfeststellungsverfahren und den Anteil der Feststellung "sozialversicherungspflichtig abhängig beschäftigt" ausweisen), und wie hat sich im gleichen Zeitraum die durchschnittliche Laufzeit entsprechender statusrechtlicher Anfragen entwickelt (bitte jeweils jährlich ausweisen)?