Entwicklung bestimmter Einkommensarten seit 1990
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung kaufkraftbereinigt (Realeinkommen) die durchschnittliche Höhe folgender Einkommensarten einmal für den Zeitraum von 1990 bis 2017 (1990 = 100 Prozent) und für den Zeitraum von 2005 bis 2017 (2005 = 100 Prozent) prozentual (= relativ zum jeweiligen Ausgangsjahr) entwickelt: Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung, Einkommen aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeit, Vermögenseinkommen, Arbeitslosengeld, Regelleistung der Regelbedarfsstufe 1 nach den SGB II und XII zuzüglich durchschnittlicher Leistungen für Unterkunft und Heizung – bei diesen Leistungen bitte dem Ausgangswert des Jahres 1990 die gesamtdurchschnittliche Höhe der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (einschließlich einmaliger Leistungen, die nach heutigem Recht vom Regelbedarf umfasst sind) der Berechnung zugrunde legen –, Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung (einschließlich Erwerbunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten), Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung (falls Daten für 1990 nicht verfügbar, bitte jeweils Daten für 1991 verwenden; falls Daten für 2017 nicht verfügbar, bitte jeweils Daten für das letzte verfügbare Jahr verwenden)?