Entwicklung bei der Bewilligung und Durchführung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung bei der Bewilligung und Durchführung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen (§§ 24 und 41 SGB V), wonach in den vergangenen Jahren trotz insgesamt steigender Gesundheitsausgaben die Kosten für diesen Bereich um 38 Prozent gesunken sind, jedoch Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid zu 50 Prozent erfolgreich verliefen, und wann wird die Bundesregierung das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 5. Februar 2008 zur Klarstellung der Behandlung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erneuern bzw. als Richtlinie zur Bewilligung von Maßnahmen an alle zuständigen Stellen erneut versenden mit dem Ziel, die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten, mehr Müttern und Vätern eine solche Maßnahme niedrigschwellig zu ermöglichen und damit ein wichtiges familienpolitisches Signal zu setzen?