Entstehende Kosten infolge der Prospektpflicht bei Inanspruchnahme nachrangiger oder partiarischer Darlehen nach dem Referentenentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Kosten sind nach Auffassung der Bundesregierung für die Erstellung eines Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts, das im Rahmen des geplanten Kleinanlegerschutzgesetzes unter anderem für Nachrangdarlehen bzw. Direktkredite oder partiarische Darlehen verpflichtend wird, sofern keine Ausnahmen gemäß § 2 Nummer 3 des Gesetzes über Vermögensanlagen (VermAnlG) greifen, bei Unternehmen, Projekten und Initiativen zu veranschlagen, und welche Faktoren bestimmen die Höhe der Herstellungskosten eines Verkaufsprospekts?</p>