Entsendung von Polizei- und Zollbeamten zu den Missionen EUAM Ukraine sowie EUBAM
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) an die beiden Missionen EUAM Ukraine sowie EUBAM zukünftig entsenden, und welche Aufgaben werden die sekundierten Kräfte im Einzelnen dort übernehmen?